"Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit --- Beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." Albert Einstein |
Ein alter Mathematikerwitz geht so: "Pi ist gleich 3 für genügend große 3 und genügend kleine Pi".
Sie kennen sicher die Geschichte, wie in den Vereinigten Staaten eine Gesetzesvorlage ernsthaft diskutiert wurde, den Wert der Kreiszahl p auf 3,2 zu definieren. Die Alternativen wären 3 oder 4 gewesen.
Das ist beileibe kein neuer Gedanke - in einem Land, in dem Glauben und Schutz der Dummheit des Individuums gleichermaßen hochgehalten werden, erinnert man sich gern älterer Quellen. Vor über 2000 Jahren hatten Babylonier und Ägypter schon eine gute Vorstellung davon, daß die Kreiszahl p nicht ganzzahlig ist, sondern ein wenig mehr als 3. Anderen fehlte offenbar diese Erkenntnis: "Und er machte das Meer, gegossen, von einem Rand zum andern zehn Ellen weit rundherum und fünf Ellen hoch und eine Schnur von dreißig Ellen war das Maß ringsherum" (erstes Buch der Könige 7.23). Hier wird kurzerhand p = 3 gesetzt.
Man kann den Horizont patentieren. Und das geht so:
Ein japanischer Hersteller von Fahrzeugnavigationssystemen kam auf die glorreiche
Idee, die Straßenkarte nicht nur in der gewohnten Draufsicht darzustellen,
sondern als Schrägansicht von oben. Die rein geometrische Abbildung
bewirkt, daß die Karte verzerrt aussieht und sich über das gesamte
Sichtfeld des Bildschirmes erstreckt. Das allein ergibt nicht den
gewünschten dreidimensionalen Eindruck, sondern verwirrt lediglich den
Betrachter. Flugs wurde das obere Drittel des Bildinhaltes durch eine himmelblaue
Fläche ersetzt, so daß ein Horizont entsteht. Und siehe da: die
Sache funktioniert, das Auge läßt sich täuschen und der
Betrachter hat den gewollten Eindruck einer dreidimensional angehauchten
Draufsicht - etwa so wie aus einem Flugzeug. Und da noch nie zuvor ein Mensch
aus einem Flugzeug geschaut hatte und der Horizont auf diese Art erfunden
wurde, ist er selbstverständlich auch patentfähig. Seit 1995 zahlt
deswegen jeder Hersteller von Navigationssystemen mit 3-D-Kartendarstellung
Lizenzgebühren an ein großes japanisches Elektronikunternehmen.
Fazit: Hier wurde offenbar der Horizont der Patentwürdigkeit
überschritten; es handelt sich um etwas, das laut patentrechtlichen
Bestimmungen "eine erhebliche Erfindungshöhe" aufweist. Wieviel Meter
es sein müssen, geht daraus leider nicht hervor.
Wer den Horizont nicht erreicht, kann ihn selbstverständlich auch nicht
patentieren lassen. Die Frage ist wie immer: wessen Horizont.
Zum Beispiel entwickelte jemand vor vielen Jahren ein programmgesteuertes
Rechengerät, erfand eine recht raffinierte halblogarithmische
Zahlendarstellung und erdachte sich ein Pipelining-Werk, um die
Befehlsverarbeitung in dem Rechengerät möglichst zügig
durchzuführen. Neben einem Verfahren zum Quadratwurzelziehen und einer
Mikroprogrammsteuerung kamen noch einig recht nennenswerte hardwarebasierte
Methoden dazu, Divisionen durch 0, Multiplikationen mit Unendlich und ein
paar Mischfälle abzuhandeln. Klarer Fall: das kann patentiert werden!
Ein Patentstreit, der sich über viele Jahre hinzog, an formalen Fehlern
litt und letzen Endes in der Feststellung gipfelte: "Es liegt keine besondere
Erfindungshöhe vor". Patentantrag Nr. xyzxyz am xx.yyyya.1965
endgültig abgelehnt.
Es ging um nicht weniger als um den Computer - und der erfolglose Antragsteller
war Konrad Zuse, der in der Fachwelt allgemein als einer der Pioniere auf
dem Gebiet gilt.
Nun ja, Zuse gilt nur in Deutschland als einer der Wegbereiter des Faches.
In den Vereinigten Staaten waren es selbstverständlich Eckert, Mauchley,
von Neumann, die den Computer erfanden. Stimmt zum Teil. Sie sind im gleichen
Sinne Väter des Computers, ebenso wie auch Zuse, der nicht alles
erfindungswürdige um den Computer herum erfand.
"Who is Zuse?" lautete bis vor kurzem die Standardfrage der amerikanischen
Technikhistoriker. Undenkbar, daß jemand vor den genannten Herren einen
wesentlichen Beitrag zum Fach geleistet haben soll! Einer von den bloody
Germans? Unmöglich!
Stand: 15.07.2003 / |
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